Die Hessische Steuerverwaltung informiert: Grundsteuerreform – Informationen zu den Änderungen

Was ist zu tun?

Für die Umsetzung der Reform sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Wichtig: Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 Zeit.

Was ist zu beachten?  
Bitte übermitteln Sie Ihre Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die Steuerverwaltung unterstützt Sie dabei mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren (elster.de). 

Wichtig: Für die elektronische Übermittlung Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung bei elster.de). Wenn Sie sich für die elektronische Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung bereits bei ELSTER registriert haben, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Sie noch kein ELSTER-Benutzerkonto hatten, konnten Sie sich bereits vor dem 1. Juli 2022 registrieren. Falls Ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen Angehörige (z. B. Ihre Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für Sie abzugeben.

Die Erklärung ist unter dem Aktenzeichen der Finanzverwaltung abzugeben.

Tipp: Das Aktenzeichen (teilweise auch als „Einheitswert-Aktenzeichen“ oder „EW-Az“ bezeichnet) finden Sie auf dem Abgabenbescheid Ihrer Kommune oder auf dem bisherigen Einheitswertbescheid Ihres Finanzamts. 

Haben Sie schon alle benötigten Daten zusammen?
Mit unserer Checkliste können Sie sich informieren, welche Daten für die Erklärung benötigt werden. Informationen finden Sie im Internet unter: finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?
Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird Ihre Stadt bzw. Ihre Gemeinde ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben. 

Informationen zur Grundsteuerreform und der Kontaktadresse finden Sie im Internet unter:
finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform. Oder nutzen Sie den Chatbot: steuerchatbot.de.