Start des Wettbewerbs „Hessen smart gemacht – Miteinander lokal digital 2022“
Ihr Projekt oder Ihre Initiative muss die Herausforderungen mit Hilfe von Digitalisierung angehen bzw. Digitalisierung muss ein wesentlicher Teil der Lösung sein
Die Hessische Staatskanzlei möchte Ihre Projekte, Vereinsinitiativen oder Ihre Geschäftsideen mit sozialem Impact kennenlernen, prämieren und im besten Fall gemeinsam mit Ihnen Ihr Projekt übertragen, ausbauen oder erweitern. Sie freut sich über Ihre Bewerbung in den folgenden Kategorien:
Smarte Gemeinschaft – Miteinander Füreinander!
Setzen Sie digitale Lösungen für das soziale Miteinander in der Stadt und auf dem Land um? Vernetzen Sie Menschen in ihrem Dorf/Quartier/Stadt/Region digital oder unterstützen und ergänzen digitale Angebote und Aktivitäten das Miteinander vor Ort? Die Hessische Staatskanzlei sucht Projekte und Initiativen, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um einen Mehrwert für die lokale Gemeinschaft zu schaffen, um digitale Teilhabe an Gemeinschaft zu ermöglichen oder um neue Wege zu eröffnen, Menschen aus der Einsamkeit zu bringen.
Smarte Beteiligung – Einfach Mitmachen!
Setzen Sie digitale Lösungen zum Mitmachen und Gestalten der Zukunft des eigenen Lebensumfelds um? Bieten Sie digitale Angebote, damit Menschen bei der Entwicklung und Verwirklichung von Ideen mitmachen, oder gewinnen Sie neue Mitwirkende und Finanzierungsbeteiligungen auf digitalem Weg? Die Hessische Staatskanzlei sucht Projekte und Initiativen, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Menschen an Entscheidungen zu beteiligen, um Menschen zu aktivieren, sich einzubringen oder um neue Wege zu eröffnen, Projekte zu unterstützen und voranzubringen.
Smarte Helfer – In allen Lebenslagen!
Setzen Sie digitale Lösungen ein, um den Alltag zu gestalten, neue Möglichkeiten zu erschließen oder Freude zu stiften? Wir suchen Projekte und Initiativen, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Menschen vor Ort neue Chancen auf ein aktives, mobiles und selbstbestimmtes Leben zu eröffnen oder um einfache und niedrigschwellige Hilfe in besonderen Lebenslagen und Lebensphasen zu geben.
Smartes Lernen – Ein Leben lang!
Setzen Sie Lösungen für den Aufbau von Digitalen Kompetenzen in der Gesellschaft um? Fördern Sie die Medienkompetenz unterschiedlicher Altersgruppen oder wecken Sie den Spaß am gemeinsamen Ausprobieren neuer Medien? Die Hessische Staatskanzlei suchen Projekte und Initiativen, die den Menschen mit Kreativität und Einfallsreichtum die Möglichkeiten der Digitalisierung näherbringen und insbesondere Menschen mitnehmen, die keinen selbstverständlichen Zugang hierzu haben, oder die generations- und organisationsübergreifend durch das gemeinsame Lernen einen Gewinn für alle schaffen.
Wenn Sie sich in einem dieser Themenfelder mit Ihrem Projekt wiederfinden, freut sich die Hessische Staatskanzlei auf Ihre Bewerbung. Patentrezepte und Standardlösungen gibt es nicht, aber es gibt viele erfolgreiche Beispiele. Überraschen Sie uns mit Ihren neuen und unkonventionellen Ideen und Lösungen, die Sie in die Praxis umgesetzt haben.
Bewertungskriterien
Ihr Projekt oder Ihre Initiative muss die Herausforderungen mit Hilfe von Digitalisierung angehen bzw. Digitalisierung muss ein wesentlicher Teil der Lösung sein. Der Einsatz von Technologie sollte dabei nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern einen tatsächlichen Mehrwert für die Menschen vor Ort generieren. Ihr Projekt oder Ihre Initiative soll innovativ sein, das heißt, dass neue Elemente in die bisherigen Strukturen integriert, neue Praktiken erprobt, neue Angebote gemacht oder neue Zielgruppen angesprochen werden. Neuartig und beispielgebend – also „innovativ“
– kann Ihr Projekt auch sein, wenn die Projektpartner Gruppen oder Initiativen sind, die bisher noch nie zusammengearbeitet haben oder neue Formate der Zusammenarbeit gefunden haben. Die Finanzierung Ihres Projekts kann ebenfalls innovative Ansätze aufzeigen, zum Beispiel, wenn es gelungen ist, Mittel oder Mittelgebende zu aktivieren,
die bisher nicht oder nur selten genutzt wurden.
Es sollen Projekte und Initiativen ausgezeichnet werden, die ein Beispiel geben und zur Nachahmung anregen und deren Technik oder Programme auch Lösungsansätze für andere Kontexte bieten können. Daher ist es wichtig, dass die Bewerbungen deutlich machen, dass sie sich auch auf andere Orte und Strukturen übertragen lassen.
Die eingereichten Projekte und Initiativen sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten. Einmalige Aktionen wie eine Veranstaltung, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion sind nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt sein, dass von einer Verstetigung ausgegangen werden kann. Wenn die Projekte in einem konzeptionellen Rahmen stehen, sollte dieser in der Bewerbung benannt werden.
Bei der Bewertung der eingereichten Projekte werden daher folgende Kriterien
berücksichtigt:
- Sinnvoller Einsatz der Digitalisierung
- Innovationsgehalt
- Übertragbarkeit
- Nachhaltigkeit
Teilnahmevoraussetzungen
- Das Projekt muss in Hessen umgesetzt werden.
- Das Projekt muss sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase der Umsetzung befinden oder eingeführt/abgeschlossen sein. Ein eingereichtes Konzept erfüllt diese Teilnahmevoraussetzung nicht und wird daher auch nicht berücksichtigt.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen damit einverstanden sein, dass die Angaben zum Projekt im Rahmen der Pressearbeit der Hessischen Staatskanzlei und des Bereiches der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung verwendet werden und das Projekt als beispielgebende Initiative veröffentlicht werden darf.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich, nach ca. einem Jahr Auskunft über den Fortschritt ihres Projekts zu geben.
- Projekte, die sich schon einmal beworben hatten, aber nicht ausgezeichnet wurden, können sich mit einer aktualisierten Projektdarstellung gerne erneut bewerben.
- Projekte, die bereits beim Wettbewerb Hessen smart gemacht 2020 ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigte
Bewerbungen um den Preis „Hessen smart gemacht 2022“ können von Kommunen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen und gemeinnützigen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen eingereicht werden.
Auswahlverfahren und Preise
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger in jeder Kategorie erfolgt auf der Grundlage Ihrer Online-Bewerbung durch eine Jury. Bitte legen Sie daher im Online-Bewerbungsformular besonderen Wert auf eine aussagekräftige Projektbeschreibung, in der Nutzen, Wirkungen und Besonderheiten Ihres Projekts dargestellt sind. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbung
Für Ihre Bewerbung steht ein elektronischer Bewerbungsbogen bereit. Beschreiben Sie Ihr Projekt möglichst anschaulich und prägnant, damit sich die Jury ein Bild machen kann.
Gewinn / Auszeichnung / Preisgeld
In jeder Wettbewerbskategorie werden bis zu drei Einsendungen mit einem gestaffelten
Preisgeld ausgezeichnet:
1. Preis: 5000,- Euro
2. Preis: 3000,- Euro
3. Preis: 2000,- Euro
Darüber hinaus können bis zu drei Preisträger für jeweils ein anschließendes gemeinsames Projekt mit der Hessischen Landesregierung ausgewählt und gefördert werden. Dazu stehen zusätzlich insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung.
Bewerbungsfrist und Preisverleihung
Bewerbungen können bis spätestens 1. April 2022 über das Online-Formular auf: https://digitales.hessen.de/Miteinander-digital/Hessen-smart-gemacht eingereicht werden. Die Preisverleihung mit dem Chef der Hessischen Staatskanzlei und der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung findet im Rahmen einer Festveranstaltung Ende des 2. Quartals 2022 statt.