Informationen der Straßenverkehrsbehörde für die Bürgerinnen und Bürger zur Verkehrssicherheit
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Verkehrsüberwachung:
Gem. § 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) haben die Gefahrenabwehrbehörden (Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gefahren können sich unter anderem im Straßenverkehr ergeben. Um diese abwehren und ein höheres Maß an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können, haben die Ordnungsbehörden die Möglichkeit, entsprechende präventive und repressive Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählt neben der Überwachung des fließenden Verkehrs auch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
Fließender Verkehr:
Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt neben den Geschwindigkeitsmessungen durch stationäre Messanlagen auch über regelmäßige mobile Messstellen im gesamten Gemeindegebiet.
Ruhender Verkehr:
In einigen Bereichen Lohfeldens sind gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) z.B. die Parkscheibenregelungen, das Gehwegparken oder Haltverbotszonen angeordnet, welche kontrolliert und gegebenenfalls im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.
Auch ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt ist. Weitere mögliche Verstöße in Verbindung des Straßenverkehrs werden ebenfalls kontrolliert.
Schulwegsicherung:
Darüber hinaus führen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden wiederkehrende Verkehrskontrollen an den örtlichen Schulen durch. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Sicherung der Kinder im Fahrzeug sowie der Überwachung von Halte- und Parkverstößen im unmittelbaren Bereich.
Um die Verfolgung straßenverkehrsrechtlicher Verstöße vermeiden zu können, bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Einhaltung der StVO und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Ordnung, Gewerbe und Verkehr sowie Brandschutz unter der Telefonnummer: (0561) 51102-22.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere Gemeinde ein bisschen sicherer zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Jäger
Bürgermeister