Satzungsänderung –
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lohfelden (Gebührensatzung)

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lohfelden beschlossen.
Der Elternbeirat wurde im Vorfeld entsprechend beteiligt.

Hiermit möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen der Satzung, die zum
1. August 2023 in Kraft tritt, informieren:

Kostenbeitrag

Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
Kinder über 3 Jahren sind befreit von Kostenbeiträgen für die Betreuung bis zu sechs Stunden täglich. Die Beitragsfreistellung erfolgt ab dem Monat, der auf den Geburtsmonat des Kindes folgt.
Für die über sechs Stunden hinausgehende tägliche Betreuungszeit beträgt der Kostenbeitrag 1,70 € pro Stunde.

Dieser erhöht sich jeweils wie folgt:
ab 1. August 2024 auf 1,80 Euro pro Stunde
ab 1. August 2025 auf 1,90 Euro pro Stunde
ab 1. August 2026 auf 2,00 Euro pro Stunde

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Der Kostenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren beträgt 2,60 € pro Stunde. Dieser erhöht sich ab 1. August 2024 auf 2,70 € pro Stunde. Die Kostenbeiträge können auf schriftlichen Antrag der Kostenbeitragspflichtigen bei schriftlichem Nachweis des bereinigten Familienbruttoeinkommens ermäßigt werden.

Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst während der Schließzeiten kann tage- oder wochenweise, aber nur für die bisher gebuchten Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden. Sollten Sie aus beruflichen Gründen den Bereitschaftsdienst benötigen, ist die von Ihnen erfolgte Anmeldung zum Bereitschaftsdienst bindend.
Daher wird bei Nichtinanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes ein zusätzlicher Kostenbeitrag in Höhe von 30 Euro pro Tag fällig. Dieser Kostenbeitrag entfällt bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Kindes, welche durch ärztliches Attest nachzuweisen ist.

Verpflegungsentgelt

Das Verpflegungsentgelt beträgt bei einer täglichen Teilnahme am Essen 80,00 € pro Monat. Das Einzelessen kostet 4,00 € pro Tag.

SEPA-Lastschriftverfahren

Der Kostenbeitrag und das Verpflegungsentgelt sind am 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und können nur im Abbuchungs- bzw. Lastschriftverfahren bezahlt werden.

Corona-Regelungen
Alle Regelungen, die sich auf die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beziehen, entfallen.

Die aktuelle Gebührensatzung (mit allen Änderungen) finden sie unter https://www.lohfelden.de/de/leben-und-wohnen/kinder-jugend/kindertagesstaetten.

Sämtliche Erhöhungen haben wir sehr moderat gestaltet und sie erfolgen zum Teil stufenweise. Neue Gebührenbescheide werden Ihnen in Kürze zugehen.

Wir bitten Sie um Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Jäger
Bürgermeister