Vorübergehendes Gaststättengewerbe nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetz online anzeigen

Online-Anzeigeverfahren

Zusätzlich führt eine Prozessautomatisierung dazu, dass bei Nutzung des Online-Anzeigeverfahrens die Buchung der Gebühren, die Erstellung der Dokumente und die Datenübermittlung an Bauaufsicht, Gesundheitsamt, Finanzamt und Polizei direkt – ohne weiteren Verwaltungsaufwand – erfolgt. Letztlich stehen Ihnen und den weiteren Behörden die entsprechenden Dokumente in der Regel schneller als bisher zur Verfügung.

Zur Nutzung dieses Verfahrens ist es erforderlich sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises über die BundID zu authentifizieren. Nur so, können wir die Einhaltung notwendiger rechtlicher Vorgaben gewährleisten und Ihnen die Dokumente elektronisch bereitstellen.

Nach Erstattung Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung über Ihr Postfach der BundID. Anschließend stellen wir Ihnen, ebenfalls über das Postfach, den Gebührenbescheid sowie weitere Hinweise in Zusammenhang mit der Ausübung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes zur Verfügung. Gleichzeitig informieren wir Sie per E-Mail über die entsprechenden Posteingänge.

Bei Fragen oder Problemen zum Online-Anzeigeverfahren steht Ihnen der Digitalisierungsbeauftragte der Gemeinde Lohfelden, Paul Schmette, unter der Telefonnummer 0561/51102-23 zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen hinsichtlich eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes haben, melden Sie sich gern bei den Bediensteten des Sachgebietes Ordnung, Gewerbe und Verkehr unter 0561/51102-24 oder per E-Mail an ordnungsbehoerde@lohfelden.de.