Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht

Folgende Bereiche sind zu reinigen

Danach sind vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16 Uhr sowohl

  • Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, als auch
  • Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
  •  Geh- und Überwege, sowie
  • Böschungen, Stützmauern etc.

zu reinigen.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lohfelden kann im Internet unter www.lohfelden.de eingesehen werden. Bei Fragen dazu, melden Sie sich gern unter 0561/51102-24 oder per E-Mail an ordnungsbehoerde@lohfelden.de.

Vielen Dank!