Die Straßenverkehrsbehörde informiert: Parken mit Parkscheibenregelung

Gemeinde Lohfelden führt regelmäßige Parkraumüberwachungen durch

Dort darf 60 Minuten kostenfrei geparkt werden, soweit eine Parkscheibe von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht wird.

Wer dort jedoch ohne vorgeschriebene Parkscheibe parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von 20,00 Euro belegt werden kann.






Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Lohfelden beabsichtigt, regelmäßige Parkraumüberwachungen durchzuführen. Wir appellieren daher auf gegenseitige Rücksichtnahme und bitten die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.