Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Kassel.

Der

  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreis

sowie der

  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel

tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft.

Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel https://rp-kassel.hessen.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.