Umsatzsteuer auf Wasser gesenkt

Keine Zwischenablesung nötig

Nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Hessischen Städte- und Gemeindetags, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie renommierten Steuerberatungs-unternehmungen gilt Folgendes:

Für die Beurteilung, welchem Steuersatz die Wasserlieferung unterliegt, kommt es darauf an, wann die jeweilige Leistung steuerlich als ausgeführt anzusehen ist. Bei Sukzessivlieferungsverhältnissen, wie der Wasserlieferung, ist auf den jeweils vereinbarten Ablesezeitraum abzustellen.

Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Lohfelden setzt den Ablesezeitraum auf das Kalenderjahr fest. Die Gebührenpflicht der Wasserlieferung entsteht jährlich und wird für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. d.J. durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

Dies würde bedeuten, dass nach den derzeitigen umsatzsteuerlichen Regelungen, im Falle, dass der Abrechnungszeitraum in der zweiten Jahreshälfte 2020 endet, dann der gesamte Jahresverbrauch 2020 dem geltenden Steuersatz von 5 % bei Wasserlieferungen unterliegt.

Eine Zwischenablesung ist daher aus umsatzsteuerlichen Gründen nicht erforderlich.

Die zum Jahresbeginn erlassenen Vorauszahlungsbescheide sind bestandskräftig. Zudem werden die Vorauszahlungsbescheide durch die Endabrechnungsbescheide für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2020 ersetzt und mit der dann geltenden Umsatzsteuer von 5 % berechnet und der mit den Vorauszahlungen gezahlten Umsatzsteuer von 7 % verrechnet.

Inwieweit diese grundsätzlichen Regelungen für die aktuelle Umsatzsteueränderung nicht noch durch die staatliche Finanzverwaltung angepasst oder modifiziert werden, ist derzeit nicht abzusehen. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir an gleicher Stelle berichten.

Die Wassergebühren betragen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuersenkung auf 5 % für...

Wassergebühr je m³

1,92 € / m³

(inkl. 5 % Ust.)

Wasserzähler (bis zu 5 m³ / h)

0,79 € / Monat

(inkl. 5 % Ust.)

Wasserzähler (bis zu 10 m³ / h)

1,96 € / Monat

(inkl. 5 % Ust.)

Wasserzähler (bis zu 20 m³ / h)

2,70 € / Monat

(inkl. 5 % Ust.)

Wasserzähler (über 20 m³ / h)

1,5 % vom Anschaffungspreis /

Monat

(plus 5 % Ust.)

Für Standrohr mit Zähler

0,49 € / Tag

(inkl. 5 % Ust.)

Ihre

Gemeindewerke Lohfelden
Betriebsleitung