Ortsgericht

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Die Ortsgerichte führen Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens aus. 

Dazu zählen insbesondere:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Sterbefallanzeigen
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:

1. Grundstücken,f
2. beweglichen Sachen,
3. Nutzungen eines Grundstücks,
4. Rechten an einem Grundstück, usw.

Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.


Zugehörige Mitarbeitende