Förderung für „CO2-einsparende Maßnahmen" in Gebäuden

  • Leistungsbeschreibung

    Gefördert wird eine energetische Sanierungsmaßnahme an einem Wohngebäude in Lohfelden. Dazu muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt werden. Dieser kann nur von einem Energie-Effizienz-Experten mit einer Vor-Ort-Beratung angefertigt werden. Solch einen Energieberater finden Sie auf der Internetseite:

    https://www.energie-effizienz-experten.de/

    Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung von 500€ und einer maßnahmenbezogenen Förderung von 2500€. Die Grundförderung kann nur in Verbindung mit der Förderung einer umgesetzten Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan iSFP erfolgen.

    Für die Förderung stehen jährlich 50.000 € zur Verfügung.

  • Verfahrensablauf

    Der Förderantrag kann erst nach Inbetriebnahme/ Fertigstellung der Maßnahme gestellt werden, jedoch spätestens bis 6 Monate danach. 

    Die Beantragung der Förderung erfolgt per Online-Formular.

  • Voraussetzungen

    Das Förderprogramm „CO2-einsparende Maßnahmen“ wendet sich an Besitzer von bestehenden Wohngebäuden in Lohfelden. Neubauten fallen nicht in die Förderung, die Baugenehmigung des bestehenden Wohngebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen bei Antragstellung. 

    Die Besitzer können Privatpersonen oder Firmen sein. Die Wohnungen können selbst genutzt oder vermietet sein oder Eigentumswohnungen. 

    Das Gebäude muss sich in der Gemarkung der Gemeinde Lohfelden befindet. Für jedes Gebäude kann nur einmalig ein Antrag gestellt werden. 

    Gefördert werden CO2-Einsparmaßnahmen, die in Sanierungsfahrplänen (iSFP) empfohlen werden, die ab dem 01.04.2021 erstellt wurden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Folgende Anlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

    • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    • Rechnung über die ausgeführte Maßnahme
    • bei Anlagentechnik, wie z.B. einer Wärmepumpe oder Solarthermie, ein Inbetriebnahme-Protokoll, bestätigt durch eine Fachfirma
    • bei Maßnahmen ohne Anlagentechnik, z.B. Dämmung oder Fenstertausch, ein Nachweis über die Durchführung der Maßnahme z.B. eine Montagebestätigung auf der Rechnung, Fotos oder eine Unternehmererklärung der ausführenden Firma 
    • Nachweis der Nutzungsberechtigung für Nichteigentümer
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Förderantrag kann erst nach Inbetriebnahme/ Fertigstellung der Maßnahme gestellt werden, jedoch spätestens bis 6 Monate nach Fertigstellung.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer sollte in der Regel 4 Monate nicht überschreiten.

  • Rechtsgrundlage

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 31.03.2022 Richtlinien zur Förderung von CO2-Einsparmaßnahmen beschlossen.


An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Klimaschutzmanagement.

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