Hundesteuer - Hund abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Die Abmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden
    • Hundesteuermarke
    • wenn der Hund abgegeben wurde ist der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben (Übergabe- oder Kaufvertrag wäre auch möglich).
    • Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.

    Hinweis:
    Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt wird der Hund nicht automatisch mit umgemeldet. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit, sodass wir den Hund bei uns abmelden können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Das Endet der Hundehaltung ist der Gemeinde Lohfelden innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.


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