Entwässerungsgenehmigung der Gemeinde Lohfelden

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde Lohfelden hat in ihrer Abwassersatzung in § 4 geregelt, dass die Herstellung und die Änderung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen von der Gemeinde Lohfelden genehmigt werden müssen. Bei Grundstücksentwässerungsanlagen bezieht sich die Genehmigungspflicht auf die im Erdreich oder in der Bodenplatte unzugänglich verlegten Leitungen (Grundleitungen).



    Die Grundleitungen und der Anschlusskanal bis zur Einmündung in die öffentliche Abwasseranlage zählen zum Eigentum des Anschlussnehmers, auch wenn der Anschlusskanal in öffentlicher Fläche verlegt ist.

    Zur Vorbereitung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie die Angaben zum Kanal im öffentlichen Bereich bzw. zum Anschluss für Ihr Grundstück. Diese Angaben erhalten Sie mit dem „Antrag auf Erteilung von Kanalangaben“ (Siehe Formular)

    Bauantrag Grundstücksentwässerung = Entwässerungsantrag

    Im Lohfelden dürfen Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen nur nach Genehmigung durch die Gemeinde Lohfelden hergestellt und geändert werden. Für die Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerung ist bei der Gemeinde Lohfelden ein Bauantrag für die Grundstücksentwässerung = Entwässerungsantrag einzureichen. Damit Ihr Entwässerungsantrag von uns zügig bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass der Antrag vollständig ist.

    HINWEIS:

    Bitte beachten Sie, dass der Bauantrag für die Grundstücksentwässerung = Entwässerungsantrag nicht mit dem Bauantrag für das Gebäude zu verwechseln ist. Gleichzeitig beinhaltet eine Baugenehmigung des Landkreises Kassel nicht die Genehmigung für die Grundstücksentwässerung. Beides sind getrennte Vorgänge.

    Genehmigung

    Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen bekommt der Bauherr die Genehmigung zugestellt. 

    Ausführung der Arbeiten

    Bitte beachten Sie, dass mit Beginn der Bauarbeiten (Aushubarbeiten, Erstellen der Bodenplatte) der Kanalanschluss herzustellen ist, um eine geordnete Entwässerung während der Bauphase zu gewährleisten.

    Arbeiten am Anschlusskanal und an der Grundstücksentwässerungsanlage dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden. Ein zugelassener Fachbetrieb hat ein Mindestmaß an technischer und wirtschaftlicher Zuverlässigkeit nachgewiesen. Diese Fachbetriebe werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

    Eine Auswahl von zugelassenen Fachbetrieben finden Sie z.B. auf der Homepage von KASSELWASSER www.kasselwasser.de - unter dem Menüpunkt > Downloads > Fachbetriebe.

    Beispiele für die richtige Ausführung von Entwässerunganlagen








    Kanalanschluss im Mischsystem

    (Quelle: Funke Kunststoffe GmbH)


    Ein Bild, das Gebäude, Möbel enthält.

Automatisch generierte Beschreibung







    Kanalanschluss im Trennsystem

    (Quelle: Funke Kunststoffe GmbH)


    Technische Abnahme von verlegten Rohrleitungen am offenen Graben / Druckprobe

    Die nach der Genehmigung hergestellte oder geänderte Grundstücksentwässerung muss durch die Gemeinde Lohfelden abgenommen werden. Die für die (technische) Abnahme zuständige Person ist in der Entwässerungsgenehmigung benannt. Bitte stimmen Sie die Abnahmetermine mindestens einen Tag vorher mit uns ab.

    Bei der Abnahme werden die verlegten Rohrleitungen am offenen Graben kontrolliert. Dies dient der Überprüfung von Lage und Beschaffenheit der Rohre.

    Bei Änderungen der Verlegung gegenüber den genehmigten Plänen ist ein Bestandsplan bei der Gemeinde Lohfelden einzureichen.

    Des Weiteren müssen nach dem Verfüllen des Grabens sämtliche im Erdreich verlegte Leitungen gemäß DIN EN 1610 einer Druckprobe unterzogen werden. Die Druckprobe ist durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchzuführen und der Gemeinde vorzulegen.

    Auf die Abnahme im offenen Graben kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der Bauherr vor Beginn der Arbeiten schriftlich erklärt, dass mit der Druckprobe eine TV-Befahrung der Leitungen und ein Bestandsplan vorgelegt werden.

    Nach der Abnahme im offenen Graben und erfolgreicher Druckprobe wird die Abnahmebescheinigung durch die Gemeinde Lohfelden an den Bauherren versandt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Erteilung von Kanalangaben
    • Bauantrag Grundstücksentwässerung
    • Baubeschreibung Entwässerungsanlage incl. Anlagen

    Welche Gebühren fallen an?

    Der Umfang und die Höhe der Gebühren können der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Lohfelden entnommen werden.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Entwässerungsantrag ist mind. 4 Wochen vor Baubeginn beim Fachbereich Bauen und Wohnen der Gemeinde Lohfelden einzureichen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende