Heizölanlage

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Schutzgebietsverordnungen (Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)
  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

Zuständige Abteilungen