Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung
    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Diese Leistung Umfasst auch das Aufhängen von Bannern an den folgenden Standorten:

    1. Crumbacher Straße 18 "Alte Schule"
    2. Hauptstraße Vorplatz "Altes Rathaus"
    3. Hauptstraße "Berliner Platz"
    4. Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
    5. Lange Straße "gegenüber ASB"
    6. Ochshäuser Dorfstraße "ehemals Gasthaus Rode"
    7. ARAL Tankstelle Vollmarshausen
    8. Kaufunger Straße Vollmarshausen


    Über den Standort des Banners entscheidet die Gemeindeverwaltung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Lohfelden

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