Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselBitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch telefonisch Kontakt zu uns auf. So kann bereits im Vorfeld einer persönlichen Vorsprache Wesentliches geklärt werden und sich Ihr Aufwand verringern. Termine außerhalb der o.a. Öffnungszeiten können ebenfalls vereinbart werden.
An wen muss ich mich wenden?
Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel ist zuständig für die Annahme von Einbürgerungsanträgen und die Beratung einbürgerungsinteressierter Personen mit Wohnort in den kreisangehörigen Kommunen Bad Emstal, Bad Karlshafen, Breuna, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Liebenau, Nieste, Naumburg, Oberweser, Reinhardshagen, Söhrewald, Trendelburg, Wahlsburg und Zierenberg.
Die Städte und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern beraten in Einbürgerungsangelegenheiten in eigener Zustädnigkeit.
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten
Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die schon lange hier bei uns leben haben einen Anspruch auf Einbürgerung. Die Einbürgerung garantiert Ihre rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung und Teilhabe. Wenn Sie bereits länger in Deutschland leben und dennoch nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, helfen wir gern. Kontaktieren Sie die den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden oder lassen sich von den ehrenamtlichen Einbürgerungslotsinnen und –lotsen der Gemeinde Lohfelden begleiten.