Lohfelden-Pass
Lohfelden-Pass
Mit dem Lohfelden-Pass erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen eine Ermäßigung um 50 Prozent auf Eintrittspreise in öffentlichenm Einrichtungen der Gemeinde Lohfelden sowie bei kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Lohfelden. Außerdem gibt es Vorteile beim Angebot der Lohfeldener Vereine, bei der Volkshochschule und bei der Musikschule Söhre-Kaufunger Wald.
Wer kann den Lohfelden-Pass bekommen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lohfelden. Der Anspruch auf einen Lohfelden-Pass richtet sich nach dem Einkommen. Außerdem ist er unter Vorlage eines Bescheides von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhältlich.
Wofür gilt der Lohfelden-Pass?
- Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Lohfelden, wie das Freibad Lohfelden im Waldauer Weg oder das Hallenschwimmbad in der Wilhelm-Richter-Halle
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde Lohfelden,
z. B. Theaterveranstaltungen, Kabarettveranstaltungen, Musikveranstaltungen - Veranstaltungen der Jugendpflege, wie Ferien-Fez, Freizeiten, Ausflüge
- Kostenpflichtige Seniorenveranstaltungen, wie z. B. Senioren-PC-Kurse
Wo beantrage ich den Lohfelden-Pass?
Im Rathaus der Gemeinde Lohfelden. Hier wird auch der Antrag von möglichen Erstattungen von Kursgebühren oder Vereinsbeiträgen bearbeitet.
Was brauche ich für den Antrag des Lohfelden-Pass?
Mitzubringen sind die vorhandenen Einkommensnachweise sowie Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen und ein Lichtbild.
Kostet der Lohfelden-Pass etwas und wie lange ist er gültig?
Eine Bearbeitungsgebühr wird für die Erstausstellung nicht erhoben. Bei Verlust wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Der Pass ist gültig für das laufende Kalenderjahr.
Aktuelle Informationen zur Gemeinde Lohfelden und zur Richtlinie für die Ausgabe des Lohfelden-Pass finden Sie im Internet unter: www.lohfelden.de