Europawahl 2024: Repräsentative Wahlstatistik im Briefwahlbezirk Nr. 2
Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich auch online bei der Bundeswahlleiterin oder auf unserer Homepage über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zu erkundigen.
Mit der Teilnahme an der repräsentativen Wahlstatistik tragen jede Wählerin und jeder Wähler dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können.
Das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich die Wählerinnen und Wähler an der Wahl beteiligt und wie sie gestimmt haben. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen analysieren. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten wird durch die Ausgabe verschiedener, amtlicher, Stimmzettel, in Bezug zu den Merkmalen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe ermittelt.
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden nicht von den Wahlvorständen, sondern von den Statistischen Landesämtern ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik (WstatG) geregelt.
Wahlamt der Gemeinde Lohfelden
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden