Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Wahl zum Bürgermeister: Briefwahl ab 27.12.2021 möglich

Informationen zur Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 06. Februar 2022

Die Briefwahl ist ab dem 27. Dezember 2021 möglich!

Die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch weiterhin Auswirkungen auf die am 6. Februar 2022 stattfindende Direktwahl haben. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag weitestgehend auszuschließen.

Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können.

4 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

  1. Internet (Online Wahlscheinantrag)

    Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lohfelden haben die Möglichkeit einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

    Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde Lohfelden eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie spätestens seit dem 26.12.2021 mit Hauptwohnung in unserer Gemeinde gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 27.12.2021 bis 02.02.2022 freigeschaltet.

    Einfach unsere Homepage besuchen und das Feld „Briefwahl beantragen“ auswählen – und schon kann es losgehen.

  2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

    Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

    Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder an der Rathausinformation abgeben.

  3. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  4. Persönliche Vorsprache

    Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie.

    Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen Wahlbriefumschlag

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Die Beförderung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG ist für die Wählerinnen und Wähler unentgeltlich!

In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens empfehlen wir Ihnen zum eigenen Schutz und zum Schutz unserer Bediensteten, den Wahlscheinantrag online zu stellen, oder den durch Ihnen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.

Wir werden Ihnen anschließend auf dem Postweg Ihre Wahlunterlagen kontaktlos zukommen lassen.

Die Anleitung zum Ausfüllen des Wahlscheinantrages (Briefwahl) mit der Empfehlung der kontaktlosen Zustellung entnehmen Sie bitte der folgenden Seite.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Lange Straße 20, 34253 Lohfelden.

Unter folgenden Rufnummern ist Ihr Wahlamt erreichbar:
Tel. 51102-64, 51102-65, 51102-73 und 51102-74
oder per E-Mail wahlen@lohfelden.de

Haben Sie konkrete Fragen zur Briefwahl oder Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-26, E-Mail buergerservice@lohfelden.de.

Wir sind für Sie da!

Ihr

Wahlamt