Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lohfelden am 06.02.2022


Anzahl der Wahlberechtigten

10.942

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

2.958

Anzahl der gültigen Stimmen

2.935

Anzahl der ungültigen Stimmen

23

Die Wahlbeteiligung betrug 27,03 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr.

Familien- und
Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent (%)

1

Jäger, Uwe

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

2.462   (Ja-Stimmen)

473 (Nein-Stimmen)

83,88 %

Auf den Bewerber Herrn Uwe Jäger sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Herr Uwe Jäger ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Lohfelden gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises im Sinne des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 55 Abs.1 Kommunalwahlordnung (KWO) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Lohfelden, Rathaus, Lange Straße 20, Zimmer 64, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag dieser Bekanntmachung an.

Lohfelden, 11.02.2022
 
gez. Kai Hast
Gemeindewahlleiter