Man Voiter Putting Ballot Into Voting box. Democracy Freedom Concept

Informationen zur Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 06. Februar 2022

Wahlberechtigung

Unter der Wahlberechtigung, dem aktiven Wahlrecht, versteht man die Befugnis, wählen zu dürfen.
Zu dieser Direktwahl ist nach §30 Abs.1 HGO wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
  • Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde Lohfelden seinen Wohnsitz hat (Hauptwohnung) hat.

Es gilt hier jeweils der Grundsatz, dass nur diejenige / derjenige Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wir verweisen hiermit auf die Wahlbekanntmachung in der aktuellen Ausgabe des Blickpunkt Lohfelden.

Ihre persönliche Wahlberechtigung können Sie der Wahlbenachrichtigung auf der Vorderseite im oberen Drittel entnehmen.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen gehen allen Wahlberechtigten bis spätestens 16. Januar 2022 zu.

Sollte Ihnen bis zum 16.01.2022 keine Wahlbenachrichtigung vorliegen, so empfiehlt es sich bei der Gemeindeverwaltung (Wahlamt - Bürgerservice) sofort nachzufragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind – denn Wählen darf nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist!

Briefwahl

Die Briefwahl ist frühestens ab dem 27.12.2021 möglich.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können.

Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch), per E-Mail oder auch online auf der Homepage der Gemeinde Lohfelden (www.lohfelden.de) stellen.

Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen Wahlbriefumschlag,
  • und ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter https://wahlen.hessen.de.

Weitere Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Lohfelden, Lange Straße 20, 34253 Lohfelden.

Unter folgenden Rufnummern ist Ihr Wahlamt erreichbar:

  • Tel. 0561 51102 64, 0561 51102 65, 0561 51102 73 und 0561 51102 74
  • oder per E-Mail wahlen@lohfelden.de

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Wahlberechtigung oder wollen Sie einen Termin vereinbaren, so wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Gemeinde Lohfelden, Tel. 51102-26, E-Mail buergerservice@lohfelden.de.

Wir sind für Sie da!

Ihr

Wahlamt