Ortsgericht
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Die Ortsgerichte führen Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens aus.
Dazu zählen insbesondere:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Sterbefallanzeigen
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:
- Grundstücken,
- beweglichen Sachen,
- Nutzungen eines Grundstücks,
- Rechten an einem Grundstück, usw.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Schiedsamt
„Schlichten statt Richten“
Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt oder mehrere Schiedsämter ein. Die Gemeinde Lohfelden hat für ihr Gemeindegebiet einen Schiedsamtsbezirk eingerichtet.
Das Schiedsamt ist zuständig
- für die Verfahren, in denen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung ein Einigungsversuch durchzuführen ist,
- für sonstige Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern sie nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehören oder an ihnen Behörden oder Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden oder von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Schiedsämter sind nur für die Schlichtung zuständig, nicht für die Streitentscheidung.
Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt und durch das zuständige Amtsgericht bestätigt.
Kontakt
Ortsgericht
Schiedsmann
Termine nach Vereinbarung möglich
Hans-Jörg Winterstein
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
Zimmer 22