Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gemeinden erheben die Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.

Steuerpflichtig ist, wer nach den steuerrechtlichen Definitionen ein Gewerbe betreibt:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Steuerschuldner ist der Unternehmer. Ein Unternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein.

Besteuert wird bei der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der Gewinn wird immer nachträglich für das abgelaufene Wirtschaftsjahr festgestellt.

Das Finanzamt ermittelt aus dem Gewerbeertrag den Steuermessbetrag. Auf den Messbetrag wendet die Gemeinde ihren festgelegten Hebesatz an.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde Lohfelden beträgt 475%.

Die Gewerbesteuer ist in einer Summe innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

Mit der Steuer können Vorauszahlungen für die künftige Gewerbesteuer von der Gemeinde festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden bei der nächsten Veranlagung angerechnet.


  

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