Gesetzbuch mit rotem Paragraph-Zeichen

Satzungen

Satzungen der Gemeinde Lohfelden

Das Ortsrecht, das auch als Gemeinderecht, Kommunalrecht oder Stadtrecht bezeichnet wird, ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Das Ortsrecht ist der Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird als Ortsrecht bezeichnet.
Die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung richten sich nach der Hessischen Gemeindeordnung, kurz HGO, und speziellen Rechtsvorschriften. Einige Satzungen enthalten zusätzlich Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten. Alle Satzungen werden durch die Gemeindevertretung beschlossen.

Teil A   Gemeindeverfassungsrecht

Teil B   Öffentliche Einrichtungen

Teil C    Bau- und Siedlungswesen

Teil D    Öffentliche Abgaben

Ergänzungen

Teil E    Sonstiges

Ansprechpartner

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